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VG München: Dublin-Verfahren (Zielstaat, Slowenien, Herkunftsstaat Türkei), Abschiebungsanordnung, Beachtliche Wahrscheinlichkeit von Kettenabschiebungen von Slowenien nach Kroatien nach dem bilateralen Rückübernahmeabkommen vom 7. März 2006 (verneint), Keine rechtserhebliche Vollzugspraxis des Rückübernahmeabkommens (mehr) erkennbar, Systemische Mängel (verneint), Umgehung des Dublin-Verfahrens durch Slowenien im Verhältnis zu Kroatien (verneint), Verlassen des Hoheitsgebiets der Mitgliedstaaten für mindestens drei Monate (keine hinreichenden Indizien vorgetragen)
Urteil vom 11.07.2024 – M 10 K 22.50538